Gefahrgutzug - Alarmierung
Die Alarmierung des Gefahrgutzuges kann durch die Anforderung des örtlichen Einsatzleiters, durch Anforderung durch den Kreisbrandmeister oder durch automatische, bereits vorher festgelegte Alarmpläne (Alarmstichworte) erfolgen. Unterschiedliche Alarmierungsmöglichkeiten:
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